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(...) Dieses wäre aber sachlich nicht gerechtfertigt. Zwar regelt das OEG eine besondere staatliche Einstandspflicht über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme hinaus für diejenigen Opfer, die der Staat mit seinen Polizeiorganen nicht vor einer vorsätzlichen Gewalttat hat schützen können. Daraus ergibt sich jedoch keine Rechtfertigung für eine Besserstellung von Gewaltopfern, die zusätzliche Ansprüche aus dem beitragsfinanzierten sozialen Sicherungssystem des SGB VII haben. (...)

Sehr geehrter Herr Schwannberger,
sie können entweder bei einer Polizeidienststelle Anzeige erstatten oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

(...) Aber ein solcher Abschluss ist jedoch in der Regel nicht verpflichtend. Ich empfehle, dass Verbraucher eine Restschuldversicherung nur nach sorgfältiger Prüfung der Kosten, des tatsächlichen Bedarfs und des gebotenen Versicherungsschutzes abschließen. Der Abschluss einer Restschuldversicherung sollte nur dann erfolgen, wenn es auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden erfolgt. (...)
