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Portrait von Omid Nouripour
Antwort 10.08.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.

Hakan Demir
Antwort 27.07.2023 von Hakan Demir SPD

Bei der Einbürgerung in Deutschland werden frühere Aufenthalte nach den aktuellen Plänen für 3 Jahre anerkannt

Hakan Demir
Antwort 26.07.2023 von Hakan Demir SPD

Wie Ihr Herkunftsland auf eine Einbürgerung in Deutschland reagiert - also ob Sie dann im Einklang von der von Ihnen beschriebenen Rechtslage den Pass in Ihrem Herkunftsland verlieren - kann ich Ihnen leider nicht sagen

Hakan Demir
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie nach dem Recht des Staates, in dem Sie leben, eingebürgert werden können, können Sie diese Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten

Hakan Demir
Antwort 11.07.2023 von Hakan Demir SPD

Für ehemalige Deutsche ist keine automatische Wiedereinbürgerungen vorgesehen. Sie müssen also eine Wiedereinbürgerung (dann unter den neuen Bedingungen der erlaubten Mehrstaatigkeit) bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.

Hakan Demir
Antwort 28.07.2023 von Hakan Demir SPD

Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.