(...) Soweit mir bekannt wurde auf verschiedenen Internetseiten behauptet, dass aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen könne. Diese Meldungen beruhen auf einer nicht zutreffenden Interpretation des Gesetzesvorschlags. (...)
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(...) Durch die Änderung des Telemediengesetzes soll auch für diese Fälle Rechtssicherheit geschaffen werden. Die strenge Zweckbindung der Daten nach dem Telemediengesetz bleibt dabei unangetastet. Eine Datenverarbeitung ist nur zulässig, soweit und so lange dies für die Absicherung der Technik tatsächlich erforderlich ist. (...)
(...) „Die an die CDU gerichtete Rückforderung gemäß Festsetzungsbescheid vom 15.2.2000 hatte zur Grundlage, dass der für diese Festsetzung der staatlichen Teilfinanzierung erforderliche Rechenschaftsbericht für das Jahr 1998 wegen nicht ausgewiesener in der Schweiz lagernder Vermögenswerte des CDU-Landesverbandes Hessen als wesentlich unrichtig und folglich als nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend rechtzeitig eingereicht anzusehen war. Daher hatte die CDU den Anspruch aus den so genannten Zuwendungsanteil der staatlichen Mittel in Höhe von ca. (...)
(...) ich weiß nicht, was der Wille des Volkes ist, es sei denn, dieser Wille wird durch Wahlen oder Abstimmungen klar erkennbar. (...)
(...) Aber ich stimme natürlich grundsätzlich mit Ihnen überein, dass eine weitere interkulturelle Öffnung dieser beiden Ämter bis in die höchsten Etagen - wie aller öffentlichen Institutionen unseres Landes- sehr wünschenswert ist. (...)