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(...) Dies ist zweifelsfrei ein wichtiger Aspekt, besonders wenn es um Kinder und Jugendliche geht, deren Gehirne sich während ihrer Wachstums- und Reifephase stark entwickeln. Dieser Prozess ist bei jungen Menschen noch nicht abgeschlossen, weshalb der Konsum psychoaktiver Substanzen in diesem Alter mit besonderen Risiken verbunden ist. Ob eine Suchterkrankung aber tatsächlich irreversibel ist, hängt im Einzelfall von vielen Faktoren ab, unter anderem von den pharmakologischen Eigenschaften der verwendeten Substanzen, der Art, dem Umfang und der Dauer des Konsums und der genetischen Disposition der/des Konsumierenden. (...)
(...) Dass einige psychoaktive Substanzen dem BetäubungsmittelgBetäubungsmittelgesetz und andere nicht, hat in erster Linie historische und gesellschaftliche Gründe. So sind Alkohol und Tabak in unserer Kultur akzeptiert, Cannabis nicht. (...)
(...) Ich beziehe Strom von der SWB-Gruppe, Tarif proNatur. Dabei handelt es sich um 100% Ökostrom aus den erneuerbaren Energien Wind, Sonne, Biomasse und Wasser. Klimaschädliches CO2 wird bei der Herstellung des Stromes nicht erzeugt. (...)
(...) Das vom Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) entwickelte Antragsverfahren trägt dazu bei, dass nur schwer erkrankte Patienten, denen keine andere wirksame Therapie zur Verfügung steht, Cannabis im Rahmen einer Therapie verwenden dürfen, und es stellt sicher, dass Patienten, Ärzte und Apotheker sicher sein können, bei der medizinischen Verwendung von Cannabis entsprechend den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zu handeln. Die wissenschaftliche Diskussion, ob und in welchen Therapiebereichen Cannabis einen objektiven Vorteil gegenüber bestehenden Therapieverfahren bietet, und die Diskussion um Dosierungsleitlinien ist noch nicht abgeschlossen. So lange hierzu keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vorliegen, sehe ich keinen Bedarf für eine Veränderung. (...)