(...) Eine "Volksbefragung" über die Frage, ob eine Religionsgemeinschaft diesem grundgesetzlich verbrieften Recht nachkommen darf, ist in diesem Zusammenhang nicht angebracht und auch bisher bei keinem Neubau einer Kirche oder Moschee erfolgt. (...)
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(...) Nach deutschem Baurecht sind Anlagen und Einrichtungen für kulturelle, religiöse, soziale und gesundheitliche Zwecke in fast allen Gebieten der Stadt zulässig. Das heißt, dort wo z.B. eine christliche Religionsgemeinschaft eine Kirche errichten könnte, kann auch eine Moschee entstehen. Je nach Größe der Einrichtung muss die entsprechende Verkehrsinfrastruktur, im wesentlichen Parkplätze, nachgewiesen werden. (...)
(...) Die CDU Köln unterstützt den Bau der Moschee, da dies nicht nur ein Gewinn für die islamischen Mitbürger ist, sondern die gesamte Stadt von dieser Einrichtung profitiert. Klar ist aber, dass der Ruf des Muezzins in der Öffentlichkeit nicht wahrnehmbar sein wird. (...)
(...) Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren können Anwohner jedoch innerhalb einer bestimmten Frist Einwände geltend machen und Einspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung einlegen. Im übrigen folgt aus der im Grundgesetz verankerten kollektiven Glaubensfreiheit, dass die jeweilige Religionsgemeinschaft selbstverständlich das Recht hat, sich in Räumlichkeiten (sei es Gebetshäusern, Kirchen oder Moscheen) zu versammeln und dort die Religion auszuüben.
(...) Ich werde mich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages jedoch trotz der Tatsache, dass eine grundsätzliche Neuerung des Rundfunkgebührensystems in die Kompetenz der Bundesländer fällt, in die laufende Debatte einbringen und versuchen einen Beitrag zur Lösungsfindung zu leisten. (...)