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(...) Ziel ist es, in Zukunft in der Nutztierhaltung soweit wie möglich auf Amputationen zu verzichten. Die Situation ist jedoch sehr komplex. (...)
(...) Tierschutz ist in der Landesverfassung verankert und findet starke Beachtung in der Öffentlichkeit. In der Landwirtschaft müssen hohe Tierschutznormen erfüllt werden. Eine Verschärfung würde zu einer Benachteiligung menschlicher Belange führen. (...)
(...) Auch hinsichtlich der Tiergesundheit sind bei Ställen dieser Größenordnung keine größeren Probleme zu erwarten. Dies gilt insbesondere wegen der hohen Anforderungen, die an solche Stallungen bezüglich der Tierhygiene gestellt werden. Hinzu kommt, dass gerade in spezialisierten Großbeständen nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen dem Tierschutz und der Gesundheit der Tiere eine große Bedeutung zugemessen wird. (...)
(...) Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht aber auch fest, dass die Landwirtschaft – und dazu gehört auch die intensive Tierhaltung – grundsätzlich kein Gegner des ländlichen Raums ist, sondern eine tragende Säule der Beschäftigung im ländlichen Raum. Würde die gewerbliche Tierhaltung im Außenbereich grundsätzlich verboten, so würden nicht nur zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet, weil die Tierproduktion ins Ausland abwandern würde. (...)
(...) Der Tierschutz ist somit eine allgemeine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er ist unteilbar und gilt in gleicher Weise sowohl für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung als auch die private Haltung von Heimtieren. (...)