Antwort 26.01.2023 von Marco Buschmann FDP
Inwiefern DIN-Normen im Rahmen der Betriebskostenverordnung heranzuziehen sind und wie diese zu verstehen sind, ist daher eine Frage der Auslegung durch die unabhängigen Gerichte.
Inwiefern DIN-Normen im Rahmen der Betriebskostenverordnung heranzuziehen sind und wie diese zu verstehen sind, ist daher eine Frage der Auslegung durch die unabhängigen Gerichte.
Dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist diese Problematik selbstverständlich bewusst und wir arbeiten mit Hochdruck daran, die aktuelle Situation zu verbessern.
Das Bundesministerium der Justiz arbeitet aktuell an einem Mietrechtspaket. Die Sorgen der Bürger*innen zu Indexmieten werden wir, als BMWSB mit einbringen.
Richtig ist, dass Mieterinnen und Mieter, die Indexmieten bezahlen, aktuell ungleich belastet werden.
Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.