Nachtspeicherheizungen könnten als Puffer genutzt werden, jedoch würde sich dies kaum netzentlastend auswirken
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Nachtspeicherheizungen könnten als Puffer genutzt werden, jedoch würde sich dies kaum netzentlastend auswirken
Auch Nachtspeicherheizungen sind bei der Strompreisbremse mitgedacht, denn die Berechnung des Durchschnittspreises, auf dessen Basis die Erstattung erfolgt, ist für Kund*innen mit einem günstigeren Nachttarif vorteilhaft.
Neben den Entlastungen, die ich als Antwort auf Ihre Frage vom 28.03.2023 geschildert habe, gibt es aktuell sind keine weiteren Entlastungsvorhaben.
Da die Strompreisbremse Bürgerinnen und Bürger mit Nachtspeicherheizungen mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden, wird die Strompreisbremse für Sie nun gesenkt
Bei zeitvariablen Tarifen, wie sie Haushalte mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen oft nutzen, wird stattdessen ein zeitlich gewichteter Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen.