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(...) 19 Abs. 3 GG auch inländische juristische Personen des Privatrechts und nichtrechtsfähige Personenvereinigungen grundsätzlich Träger der Versammlungsfreiheit sein. In Betracht kommt insbesondere eine Tätigkeit als Veranstalter oder Organisator von Versammlungen. (...)
Sehr geehrter Herr Matz,
meine Meinung in dieser Angelegenheit hat sich nicht geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Lintner, MdB
Parl. Staatssekretär, a. D.
(...) Ihre Frage scheint mir recht ungewöhnlich, zumal in diesem Forum. Ihre Thesen zur Ursache der deutschen Verantwortung für zwei Weltkriege halte ich, gelinde gesagt, für sehr gewagt. Unverständlich sind mir auch Ihre Bemerkungen in Bezug auf angebliche "Besatzungsrechte" sowie "Abgaben an die Sieger". (...)
(...) Faktisch wird es sich aber um ausländische Seiten handeln, da sie in Deutschland natürlich aufgrund der bestehenden Rechtslage unverzüglich gelöscht werden. Im übrigen handelt es sich bei der Zugangserschwernis nicht um eine "Zensur", sondern um eine Präventionsmaßnahme gegen Straftaten. (...)