Die beschlossene Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 sehe ich kritisch. Über diese Honorarsätze entscheidet allerdings nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die zuständigen Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf Bundesebene.
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Antwort 15.03.2026 von Mithat Çapar SPD
Antwort 16.03.2026 von Mathias Middelberg CDU
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Antwort 24.03.2026 von Florian von Brunn SPD
Das BMG hat das ausdrückliche Recht, diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden und damit sein Inkrafttreten abzuwenden! Ich stelle daher die klare Forderung, diesen fatalen Beschluss zu beanstanden und zu stoppen.
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Antwort ausstehend von Luigi Pantisano Die Linke
Antwort 24.03.2026 von Simone Fischer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Meiner Fraktion und mir ist wichtig, dass jeder Mensch die Unterstützung bekommt, die er braucht. Deshalb werden wir uns weiterhin mit Nachdruck für faire finanzielle Rahmenbedingungen einsetzen. Denn am Ende darf die psychische Gesundheit niemals eine Frage des Geldbeutels oder des Versicherungsstatus sein.