Antwort 07.08.2012 von Christian von Stetten CDU
Sehr geehrter Herr Schwarz,
Sehr geehrter Herr Schwarz,
Sehr geehrter Herr Lethos,
Sehr geehrte Frau Klier,
(...) nach meinen Recherchen war es bislang tatsächlich so, dass eine Bestätigung des Vermieters über die Personalie des Mieters dem Einwohnermeldeamt nicht vorgelegt werden muß. In Ausnahme- und Zweifelsfällen fordert die Meldebehörde aber jederzeit eine Bestätigung des Vermieters ein. (...)