(...) es wird bei der Evaluierung darum gehen, welche Erfolge die präventiven Maßnahmen haben, die auf Grund dieses Gesetzes getroffen werden, und in welchem Verhältnis sie zu dem damit verbundenen Aufwand stehen. Ferner wird auch die technische und inhaltliche Zuverlässigkeit und Praktikabilität des Systems in Augenschein genommen werden. (...)
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(...) Der Kampf gegen Kindesmissbrauch in jeder Form hingegen muss zielgenau und wirksam geführt werden. Im Fall der Kinderpornografie bedeutet das, gegen die Täter und gegen die Produzenten solchen Materials vorzugehen und die Strafverfolgungsbehörden entsprechend auszustatten. Das wäre nachhaltiger, als lediglich Internetseiten mit kinderpornografischem Material zu sperren. (...)
(...) bis 450.000 Zugriffe auf entsprechende Internetangebote geblockt werden. Ziel des Gesetzes ist es, neben dem Schutz der Opfer den kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen. Inzwischen hat sich Kinderpornographie zu einem lukrativen Markt entwickelt, der Milliardenumsätze generiert. (...)
(...) Nun zu ihrer konkreten Frage: Laut Geschäftsordnung haben im Bundestag nur Rederecht: die Abgeordneten des Bundestages, Mitglieder der Bundesregierung sowie Mitglieder des Bundesrats. (...) Bei allem Respekt für ihr Engagement – ich füge als Linke hinzu, bei aller Sympathie für ihr Anliegen – bitte ich Sie, aus der geltenden Geschäftsordnung des Bundestages kein „vor den Kopf stoßen“ abzuleiten, nicht ihnen gegenüber und nicht gegenüber den Hunderttausenden anderen Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihren Anliegen an den Petitionsausschuss und damit an den Bundestag wenden. (...)
Sehr geehrter Herr Schmid,
(...) Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. (...)