(...) vielen Dank für Ihre Frage. Volker Beck lehnt die Einschränkungen des Rederechts ab. Das hat Herr Beck in seinem Weblog selbst ausführlich dargestellt: (...)
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(...) Ich bin gewählte Bundestagsabgeordnete. Während der Zeit der Ausübung dieses Mandats bin ich Richterin außer Dienst. Meine berufliche Qualifikation – also meine berufliche Erfahrung – kommt mir sicher bei der Tätigkeit als Abgeordnete zugute. (...)
(...) ja, ich bin schon seit 2009 Pirat und habe ein klares Ziel: wir wollen die 5% Hürde überspringen um im Landtag - und damit für unsere Bürger - einen neuen Politikstil zu erproben, der durch Transparenz und Baisdemokratie jedem die Tür zur Mitsprache öffnet. (...)
(...) Wie Sie sicherlich zwischenzeitlich aus den Medien entnommen haben, sind die geplanten Änderungen der Geschäftsordnung zum Rederecht im Deutschen Bundestag nicht mehr aktuell. Der Widerstand gegen die Neuregelung der parlamentarischen Geschäftsordnung war auch aus meiner Sicht gut und richtig. Die Begrenzung der Redezeit auf lediglich drei Minuten und die alleinige Bestimmung der Redner mit abweichender Meinung „im Benehmen“ mit der jeweiligen Fraktionsspitze höhlen Parlamentarierrechte unnötig aus. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Mail. Diese wichtige Frage werden wir im Deutschen Bundestag in Ruhe und unter Berücksichtigung der besonderen, im Grundgesetz verankerten Rechte der Abgeordneten beraten. (...)
(...) Die angestoßenen Überlegungen zur Handhabung des Rederechts im Parlament waren nötig geworden, da in der gegenwärtigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein eindeutiger Passus hierzu fehlte. Es steht dort lediglich unter § 35 Absatz 1 Satz 1: „Gestaltung und Dauer der Aussprache über einen Verhandlungsgegenstand werden auf Vorschlag des Ältestenrates vom Bundestag festgelegt.“ Eine Ausnahmeregelung, welche es dem Bundestagspräsidenten bzw. (...)