Frage von Michael K. • 25.07.2012

Antwort ausstehend von Reinhold Gall SPD
Sehr geehrter Herr Lethos,
Sehr geehrte Frau Klier,
(...) nach meinen Recherchen war es bislang tatsächlich so, dass eine Bestätigung des Vermieters über die Personalie des Mieters dem Einwohnermeldeamt nicht vorgelegt werden muß. In Ausnahme- und Zweifelsfällen fordert die Meldebehörde aber jederzeit eine Bestätigung des Vermieters ein. (...)