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Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 01.08.2012

(...) nach meinen Recherchen war es bislang tatsächlich so, dass eine Bestätigung des Vermieters über die Personalie des Mieters dem Einwohnermeldeamt nicht vorgelegt werden muß. In Ausnahme- und Zweifelsfällen fordert die Meldebehörde aber jederzeit eine Bestätigung des Vermieters ein. (...)

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