(...) Die Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischem Material im Internet ist die logische Konsequenz der rechtsstaatlichen Regeln, die eben auch für das Internet gelten. Ebenso wie bei strafbewehrten Druck-Erzeugnissen müssen auch bei digitalen Erzeugnissen sowohl die Vertriebswege als auch das strafbewehrte Material gekappt bzw. (...)
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(...) Mir ist durchaus bewusst, dass es einige Menschen gibt, die meine Haltung nicht teilen und es gerne gesehen hätten, dass ich dem Gesetz nicht zustimme. Ihrem Anspruch an Parlamentariern folgend, habe ich mich aber umfassend informiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich es nicht grundsätzlich falsch finde, Internetseiten mit kinderpornographischen Darstellungen zu sperren. Dem habe ich, wie gesagt, durch meine Enthaltung Ausdruck verleihen wollen. (...)
(...) So auch im Fall der Internetsperren. Eine fälschliche Sperre, dass heißt eine, die nicht mit kinderpornographischen Inhalten zu tun hätte, wäre als staatliche Maßnahme gerichtlich überprüfbar. Dies sichert, dass eben kein Exekutivstaat entsteht, in dem die Behörden das sperren, was sie nicht öffentlich werden lassen wollen. (...)
(...) Ein wichtiger Punkt ist dabei der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Unser Ziel ist es, islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache durch in Deutschland ausgebildete Lehrkräfte anzubieten. (...)