(...) Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wurde eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren. (...)
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(...) Es ist richtig, dass eine Änderung zum Thema "Beamte/Pensionen" eine 2/3 Mehrheit im Deutschen Bundestag voraussetzt, da eine Änderung des Grundgesetzes nötig ist. Dafür gab es in der Vergangenheit und gibt es gegenwärtig jedoch keine politischen Mehrheiten. (...)
(...) Ich kann Ihren Unmut darüber gut nachvollziehen. Allerdings wären weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig, wenn für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden soll. Bereits zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, deren Bereitstellung erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden konnte. (...)
(...) Es darf bei aller Kritik aber nicht übersehen werden, dass es auch beim Rentenniveau zu Verbesserungen kommen wird. Denn mit dem von Ihnen angesprocheDenn mit dem von Ihnen angesprochenen Gesetz wird eine Haltelinie eingeführt>, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon profitieren alle Rentnerinnen und Rentner. (...)
(...) wir geben uns nicht damit zufrieden, die Missstände bei der gesetzlichen Rente aufzuzeigen, sondern haben zur Vermeidung von Altersarmut auch konkrete Forderungen, die wir umsetzen möchten. (...)