(...) Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. Diese Regelungen stehen in keiner Verbindung zu den erwähnten Beschränkungen von gewaltverherrlichenden Computerspielen. (...)
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(...) unser Grundsatz ist ja gerade "Löschen vor Sperren" - und dies ist in Deutschland gegeben. Deshalb betrifft das access-blocking als Präventionsmaßnahme all die Fälle, in denen sich die Täter und Server in Ländern befinden, die kooperationsunwillig sind bzw. in denen Kinderpornographie nicht strafbar ist. (...)
(...) Hinweise auf kinderpornographische Inhalte werden beim Bundeskriminalamt verifiziert und bei entsprechender Verdachtslage auf dem INTERPOL-Weg in die Staaten weitergeleitet, in denen die Webseiten physikalisch liegen. Dazu, inwiefern auf diese Hinweise mit dem Abschalten des entsprechenden Servers reagiert wird, liegen mir keine Zahlen vor. (...)
(...) Die wissenschaftliche Studie zum gemeinsamen Sorgerecht wurde gerade erst in Auftrag gegeben. Mit Ihrem Abschluss ist Ende 2010 zu rechnen. (...)
(...) Auch grundsätzlich halte ich nichts von weitergehenden gesetzlichen Verboten bestimmter Unterhaltungssoftware. Diese Maßnahmen würden meiner Meinung nach kein Mehr an Jugendschutz bringen, sondern die erwachsenen Bürger lediglich bevormunden. (...)
Sehr geehrter Herr Upa,
für Ihre Frage vom 1. Juni 2009 über Abgeordnetenwatch.de danke ich Ihnen. Gerne möchte ich Ihnen in einem persönlichen Dialog antworten.