(...) „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Güverliert seine Gültigkeit an dem Tagefassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (...) vorgeschlagen, weil bei einer modifizierten Fortgeltung erhebliche Unsicherheiten, möglicherweise eine permanente Verfassungsdiskussion befürchtet wurde. (...)
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(...) Im Übrigen enthielt das Grundgesetz inhaltlich von Anfang an sämtliche Merkmale einer Verfassung und hat sich als solche in nunmehr über 60 Jahren Staatspraxis als Grundlage eines blühenden, demokratischen Rechts- und Sozialstaates bewährt, so dass verfassungsrechtlich auch keinerlei Zweifel an der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestehen. (...)
(...) Meines Erachtens ist das Grundgesetz die beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 und dem damit geschaffenen politischen System einer parlamentarischen Demokratie begann eine beispiellose Zeit des Friedens, der Freiheit und des Wohlstands in unserem Land. (...)
(...) Ich persönlich veröffentliche jeden Monat nach einer Sitzungswoche in Straßburg einen "Brief aus Straßburg", in dem ich die neuesten und wichtigsten Themen aus dem Parlament aufgreife, aber auch über Ausschreibungen und Ähnliches informiere. Politik ist aber auch keine Einbahnstraße: jedem Bürger kann auch eine gewisse Selbstinitiative zugemutet werden, sich über Themen, die sein Interesse geweckt haben und ihn womöglich persönlich betreffen, selbstständig zu informieren. (...)
Sehr geehrter Herr Meißner,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. August 2010, in dem Sie erneut Fragen zur Auslegung von Tatbestandsvoraussetzungen des § 203 des Deutschen Strafgesetzbuch stellen.