
(...) wenn es keine zwingende medizinische Indikation hierfür gibt, sind geschlechtsangleichende Operationen an Kindern nicht leitlinienkonform und damit medizinisch nicht vertretbar. (...)
(...) wenn es keine zwingende medizinische Indikation hierfür gibt, sind geschlechtsangleichende Operationen an Kindern nicht leitlinienkonform und damit medizinisch nicht vertretbar. (...)
(...) dazu haben wir uns in unserem Regierungsprogramm ganz klar positioniert: „Den Beratungs- und Behandlungsstau für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen beim UKE wollen wir abbauen. Hamburg verfügt bisher noch nicht über eine professionelle Beratungsstelle, an die sich Eltern intergeschlechtlicher Kinder oder auch medizinisches Personal wenden können, sodass ein Ausbau eines Beratungsangebots sowie eine Vernetzung bestehender Angebote zu geschlechtlicher Vielfalt dringend erforderlich sind. Die Verhinderung irreversibler, schädlicher und medizinisch nicht notwendiger Operationen an intergeschlechtlichen Kindern ist unser Ziel. (...)
(...) Deshalb geht es nicht um die komplette Freigabe aller Drogen, sondern immer um wirksame Regulierung bei gleichzeitiger Entkriminalisierung. Die Legalisierung von Cannabis ist aus unserer Sicht längst überfällig – aber trotzdem in Deutschland weiter umstritten. Die Frage nach der Legalisierung anderer Substanzen stellt sich daher für uns in Hamburg aktuell nicht. (...)
(...) Bei einem neuralen Hörverlust ist diese Funktionsfähigkeit – wie Sie selbst schreiben – nicht mehr gegeben. Wenn Hörgeräte trotzdem als Hilfsmittel eingesetzt werden, handelt es sich um eine klassische „Fehlversorgung“ und Missachtung der Bedarfe der Patient*innen. Diese hilft den Patientinnen und Patienten nicht, rentiert sich aber für die Hersteller und den Verkauf. (...)
(...) Bei der doppelten Widerspruchslösung kann jede und jeder sich mit dem Thema befassen, für sich eine Entscheidung treffen, diese schriftlich im Organ-Spender-Register eintragen lassen oder einfach auch nur einen Zettel mit sich führen, auf dem der Wille zum Ausdruck kommt für oder gegen eine Organspende. Und natürlich kann jede/r seinen Willen auch wieder ändern und das so festhalten, auch gegenüber den Angehörigen. (...)
In Deutschland werden von den Gestorbenen, die für eine Organspende infrage kommen, noch zu wenige an die Deutsche Stiftung Organtransplantation gemeldet, somit gehen wertvolle Spendeorgane verloren. Es ist also dringend notwendig, das Transplantationswesen in Deutschland zu verbessern.