
(...) selbstverständlich muss der Schutz vor elektromagnetischen Felden in allen diesen Fragen eingehalten werden, und ich gehe davon aus, dass dies auch in Hamburg so geschieht. (...)
(...) selbstverständlich muss der Schutz vor elektromagnetischen Felden in allen diesen Fragen eingehalten werden, und ich gehe davon aus, dass dies auch in Hamburg so geschieht. (...)
(...) Im gemeinsamen Anspruch von Gesundheitsschutz und Informationsfreiheit fordern wir, den Ausbau mit Mobilfunktechnologie angemessen zu reglementieren. Wichtig ist dabei das Verständnis, dass weniger Mobilfunkstationen nicht zwingend zu weniger Strahlenbelastung führen, wie man es vielleicht erwarten würde. (...)
Thematisch bin ich für Ihre sehr spezifische Frage, die die 5G-Einführung an Hamburger Schulen betrifft, jedoch nicht die richtige Ansprechpartnerin. Dies sind entweder die Hamburger Kollegen oder der seit letztem Jahr neue Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Alois Rainer MdB.
Mir persönlich ist bis heute nicht bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung durch den neuen Mobilfunkstandard 5G nachgewiesen ist.
Für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandart 5G werden in Deutschland zu Beginn Frequenzen genutzt, die auch heute schon in den Mobilfunknetzen der dritten (3G) und vierten (LTE/4G) Generation zum Einsatz kommen. Diese sind dementsprechend sehr gut erforscht und haben, bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte, keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesundheit.
Darüber hinaus gibt es keinen Grund anzunehmen, dass Forschungsergebnisse zu vorhergehenden Mobilfunkstandards nicht auch auf 5G übertragbar sind. Bei Einhaltung der Grenzwerte ist nach aktueller Studienlage deshalb nicht von gesundheitlichen Schäden auszugehen.
Die gesundheitlichen Folgen von Strahlenbelastung werden regelmäßig wissenschaftlich untersucht. Da es um den gesundheitlichen Schutz geht, werden jegliche Hinweise ernst genommen und in enger Kooperation zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – hier liegt die Federführung – geprüft. Das Bundesamt für Strahlenschutz, welches im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt, bündelt Kompetenzen im Bereich des Strahlenschutzes. Ausführliche Informationen zur Wirkung der von Ihnen angesprochenen, hochfrequenten Strahlung, finden Sie auf den jeweiligen Websites und unter den folgenden Links: