
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden
Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden
Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden.
Rechtspolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Eine Modernisierung des Familienrechts ist überfällig – dazu zählt auch das Abstammungsrecht.
Daher haben wir als Bundesregierung eine Modernisierung des Familienrechts zu einer unserer Prioritäten erklärt.
Die Landesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur Heraufsetzung der Altersgrenze auf 61 bzw. 62 Jahre dann im Frühjahr 2024 in den Landtag eingebracht. Derzeit wird er federführend im Innenausschuss beraten.
Nachdem das Bundesministerium der Justiz bereits ein Eckpunktepapier veröffentlicht hat, arbeiten wir derzeit an einem Gesetzesentwurf, der schnellstmöglich vorgelegt werden soll