Eine sofortige Einlösung des E-Rezepts ist zudem bereit jetzt möglich. Mir ist allerdings bekannt, dass es diesbezüglich einige Anlaufschwierigkeiten in den Praxen gab. Diese sollten allerdings inzwischen weitgehend abgestellt sein.
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Angesichts der Neuartigkeit von COVID-19 und der noch sehr geringen Erkenntnislage zu den Spätsymptomen der Krankheit besteht hoher Bedarf an wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über diese Krankheitsausprägungen und zu einer angemessenen Versorgung.
Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass der Genehmigungsvorbehalt komplett gestrichen wird.
Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.
Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig