Angesichts der Neuartigkeit von COVID-19 und der noch sehr geringen Erkenntnislage zu den Spätsymptomen der Krankheit besteht hoher Bedarf an wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über diese Krankheitsausprägungen und zu einer angemessenen Versorgung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass der Genehmigungsvorbehalt komplett gestrichen wird.
Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.
Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig
Aus diesem Grund nehmen wir Ihr Anliegen gerne auf und erarbeiten die genauen Hintergründe. Sollte sich die Gelegenheit ergeben, werden wir Wege finden diese Thematik weiterzuverfolgen und uns darum bemühen diesen Ausbildungsberuf in die Liste aufzunehmen.