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Um insbesondere die von Ihnen angesprochenen wertvollen Wald- und Landschaftsräume bestmöglich zu schützen und größere Abstände zur Wohnbebauung zu ermöglichen, hat der Landkreis einen Kriterienkatalog erarbeitet, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht
Ja, ich befürworte die koordinierte Abholzung von kleinen Waldabschnitten zugunsten des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Ich befürworte ökologische Stromerzeugung, lehne aber Windräder in intakten Wäldern ab, da sie Mensch und Natur mehr schaden als nützen.
Aussetzung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes zur Überprüfung der Sinnhaftigkeit
Ein Bundesgesetz muss über ein Landesgesetz vom Landkreis erfüllt werden. Ansonsten droht eine Wildwuchs von Windkraftanlagen.