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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 09.08.2017

(...) Wie ich bereits auf ihre Anfrage zum SH-Ingenieursgesetz aus dem Juli 2016 geantwortet habe, liegt die alleinige Zuständigkeit für die Bildung und das Hochschulwesen bei den Ländern. Der Bund hat keine Rechtssetzungskompetenzen um eine Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung mit schulischen Abschlüssen für den Hochschulzugang herbeizuführen. Es liegt insofern bei den Ländern und vielmehr noch bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) zu definieren, welche konkreten bildungspolitischen Ziele verfolgt werden. (...)

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