(...) Jetzt ist unser Ziel, in den weiteren Verhandlungen zu den beiden Gesetzentwürfen sicherzustellen, dass grundgesetzlich geregelt wird, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100prozentigen Eigentum des Bundes verbleiben, sondern auch die künftige Infrastrukturgesellschaft. (...)
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(...) Bei der zu gründenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bin ich für eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) statt der angedachten privatrechtlichen GmbH. Die Vorteile einer AöR liegen in der besseren Transparenz, der parlamentarischen Kontrolle und dem möglichen Ausschluss jeglicher Privatisierung etwa durch eine Privatisierung denkbarer GmbH-Tochtergesellschaften. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu: Entgegen Sigmar Gabriels Aussage, es werde durch die Gesetzesänderungen zu keinerlei Privatisierung kommen, ermöglicht die Grundgesetzänderung eine Privatisierung der Autobahnen durch die Hintertür. So können zum Beispiel Tochtergesellschaften der neuen Infrastrukturgesellschaft privatisiert werden. (...)
(...) Es soll also keine Privatisierung von Autobahnen geben. Stattdessen sollen lediglich die Kompetenzen beim Bund gebündelt und unter Einbezug privater Investitionen in einer Infrastrukturgesellschaft ausgelagert werden. (...)
(...) Es soll also keine - wie häufig geschrieben - Privatisierung von Autobahnen geben. Stattdessen sollen lediglich die Kompetenzen beim Bund gebündelt und unter Einbezug privater Investitionen in eine Infrastrukturgesellschaft ausgelagert werden. (...)
(...) Auch die Grünen im Bundestag lehnen jede Form einer Privatisierung des Autobahnnetzes oder einzelner Teilnetze ab, und teilen Ihre Kritik an der einseitig ausgerichteten Politik des Verkehrsministers. (...)