Antwort 14.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Unterschied zwischen der festen Einspeisevergütung und den Strompreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher war im letzten Jahr enorm.
Der Unterschied zwischen der festen Einspeisevergütung und den Strompreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher war im letzten Jahr enorm.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
Bei der Förderung kann man keine pauschale Antwort geben.
Bei Neubauten soll die Solardachpflicht bereits ab diesem Jahr bestehen.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.