(...) Und ein freiheitlicher Umgang mit dieser Freiheit - der eigenen Freiheit und der der Anderen - ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch vernünftig und weise. Denn das Hymnensingen als ein Ausdruckshandeln im Bereich des Erbaulichen hat durchaus den Charakter des Unverfügbaren. Und über Unverfügbares verfügen zu wollen, heißt schlicht, es zu zerstören. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.07.2011 von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Hans-Peter Friedrich CSU
Antwort ausstehend von Karl-Wilhelm Röhm CDU
Antwort 20.06.2011 von Christian Lindner FDP
Sehr geehrter Herr Scholz,
meine Position in der Sache habe ich dargelegt. Ich bin weder Jurist noch der Sprecher von Frau Koch-Mehrin.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner
Antwort 21.06.2011 von Peer Steinbrück SPD
Sehr geehrter Herr Böer,
Peer Steinbrück bedankt sich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Antwort 24.06.2011 von Stefan Schwartze SPD
(...) Die Proteste gegen den Bahnhof „Stuttgart 21“ oder die CASTOR-Transporte fallen grundsätzlich unter die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit. Dazu gehört auch gewaltfreier passiver Widerstand, also auch der Sitzstreik und das „wegtragen lassen“. (...)