Antwort 13.01.2025 von Thomas Ehrhorn AfD
Die rechts- und verfassungskonforme inhaltliche Ausgestaltung dessen im Einzelnen muss dann im Rahnen entsprechenden Verwaltungshandelns bzw. evtl. eines ergänzenden Gesetzes erfolgen.
Die rechts- und verfassungskonforme inhaltliche Ausgestaltung dessen im Einzelnen muss dann im Rahnen entsprechenden Verwaltungshandelns bzw. evtl. eines ergänzenden Gesetzes erfolgen.
Nein, natürlich nicht, da Sie sich nicht illegal in Deutschland aufhalten.
Verhandlung mit den Heimatländern zur Wiedereingliederung und Unterstützung
Mein Vorschlag bezog sich auf Menschen, die keinen individuellen Schutz- oder Verfolgungsgrund haben