bei den 1000 EUR, die die abgeschobenen Menschen erhalten haben, handelt es sich um keine Entschädigung, sondern eine Sicherung des Existenzminimums für die Anfangszeit nach der Ankunft in Afghanistan. Die Bundesregierung hat dieses Geld nicht als Belohnung zur Verfügung gestellt, sondern folgt damit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Abschiebungen wären in jedes Land verboten, wenn beispielsweise nicht sichergestellt ist, dass ein Existenzminimum zur Verfügung steht.
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