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(...) Vor diesem Hintergrund sind die Bestrebungen der Volksinitiative nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus erscheint das Anliegen der Initiative rechtlich problematisch, da es in Eigentumsverhältnisse der Stadt eingreift. Im § 1 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ist geregelt, dass Haushaltsangelegenheiten nicht Gegenstand von Volksinitiativen und Volksbegehren sein können. (...)
(...) Im Entwurf des Staatsvertrags zur Neuordnung der Rundfunkgebühren ist festgelegt, dass im privaten Bereich für jede Wohnung (nicht für jeden Haushalt) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist. Als Wohnung gilt dabei jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit (unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume), die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden kann. (...)
(...) Die CDU ist für jeden offen, der Würde, Freiheit und Gleichheit aller Menschen anerkennt und die hieraus folgenden Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht. Das christliche Bild vom Menschen und seiner unantastbaren Würde ist somit Richtschnur für unser Handeln auf allen Politikfeldern. (...)
(...) nicht nur Sie als grüner Stammwähler, auch ich als grüner Abgeordneter war verwundert über manches in den Senatspolitik der letzten Wochen. Wie Sie wissen, haben wir nach dem Rücktritt Ole von Beusts und dem verlorenen Volksentscheid zur Schulreform einen Neustart der Koalition versucht. (...)
(...) Es wäre auch völlig absurd, wie von der CSU gefordert, zum Beispiel den Zuzug von Fachkräften von der Religion statt von der Qualifizierung abhängig zu machen. Ich bin auch der Ansicht, dass es bei dem Thema Integration nicht darum gehen darf, jemandem seine oder ihre Religion wegzunehmen, um sie durch eine andere wie auch immer geartete Weltanschauung zu ersetzen. Das würde auch nicht funktionieren. (...)