(...) Im Vergleich zur jetzigen Rechtslage hat er sich verbessert. Nach aktueller Gesetzeslage gibt es kein Widerspruchsrecht und auch kein Einwilligungsvorbehalt bei der einfachen Melderegisterauskunft. Ich möchte an dieser Stelle auf meine bisherigen Antworten verweisen, in denen ich zu liberalen Grundsätzen, der Aufgabe des Melderechts und dem Verhältnis zum Bundesdatenschutzgesetz Stellung beziehe. (...)
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(...) soweit mir bekannt ist, stand zu keinem Zeitpunkt ein einfacher Verkauf von Daten durch Einwohnermeldeämter zur Diskussion. Wie allerdings die unterschiedlichsten Interpretationen des fraglichen Gesetzesentwurfs deutlich machen, scheint die gefundene Formulierung etwas vage zu sein. (...)
(...) Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen haben bereits im Innenausschuss den Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Im Bundestag haben wir gegen das gesamte Gesetz gestimmt. (...)
(...) Um es ganz klar zu sagen: Meine Fraktion und ich halten die Klauseln zur Datenweitergabe in der vom Bundestag beschlossenen Reform des Meldegesetzes für katastrophal. Aus diesem Grund haben wir den einschlägigen Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP im Innenausschuß ja abgelehnt. (...)
(...) Das neue Melderecht ist kein Freibrief für Datenhandel oder Werbung. Vielmehr bietet es ein Plus an Transparenz und Datenschutz im Vergleich zum geltenden Recht. (...)
(...) Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Koalition war eine anständige Beratungsgrundlage, in der ausdrücklich eine Einwilligung der Bürger zur Voraussetzung einer Weitergabe der Daten gemacht werden sollte. Mit ihrem Last-Minute-Änderungsantrag hat die Koalition diese Lösung aber in ihr Gegenteil pervertiert: Jetzt ist plötzlich nicht mehr von Einwilligung die Rede, sondern von Widerspruch, und der soll auch noch unwirksam sein, wenn es sich nur um eine Aktualisierung vorhandener Daten handelt. (...)