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(...) Die Rentenreform behandelt aktive Arbeitnehmer und Rentner gleich. Für die Beamten- und Soldatenversorgung gab es daher keinen Grund für eine abweichende Regelung. Da die Änderungen nur die zukünftige Erhöhung der Pensionen betreffen, greift hier auch der Vertrauensschutz nicht ein. (...)
(...) in den alten Bundesländern erzielt wird. Dieser müsste dann die Grundlage der Rentenberechnung werden, bei einem gleichen Rentenwert. Eine solche Methode ist natürlich aufwendig, kostete Geld, schüfe aber sehr viele Arbeitsplätze. (...)
(...) Leider gibt es aber zur Umsetzung keine verlässlichen Aussagen - vielleicht haben Sie ja die Debatten dazu in den letzten Tagen und Wochen verfolgt, die Medien haben auch berichtet. Unter anderem warnen aktuell einige ostdeutsche Regierungschefs vor einer solchen Angleichung, da sie meinen, dass sich die Renten von Ostdeutschen dadurch verringern könnten. Das halte ich für einen Irrtum, denn man kann so etwas durch entsprechende Ausgestaltung verhindern. (...)