Antwort 22.03.2012 von Barbara Steffens BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Gauss,
Sehr geehrter Herr Gauss,
Die Möglichkeit eines direkten Austausches mit rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten auch außerhalb der Zeiten von Landtagswahlen unterstützte ich und werde mich dafür einsetzen.
(...) zu den sachlichen Voraussetzungen des Wahlrechts zählt in Schleswig-Holstein nach §5 des Landeswahlgesetes unter anderem, dass Sie seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Ferner müssen sie nach §6 des Landeswahlgesetzes in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. (...)