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(...) Eines steht fest: Das Land beteiligt sich mit einem gedeckelten Betrag an den Kosten des Projekts; so hat es die jetzige Landesregierung beschlossen. Kostensteigerungen muss die Bauherrin DB AG tragen. Sie steht dafür alleine in der Verantwortung. (...)

(...) Gemessen an diesen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Maßstäben begegnet die Berufung auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht Bedenken. Dass sich auch Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht auf die ihnen verfassungsrechtlich zustehenden und garantierten Rechte berufen und berufen dürfen, bedarf nach meiner Auffassung keiner weiteren Erörterung. (...)
Ich bin nach wie vor für das Projekt S 21. Wie bei jedem Großprojekt gibt es auch hier Kostensteigerungen. (...)