Antwort 10.08.2005 von Eckhardt Rehberg CDU
Das Zusammenwachsen von zwei völlig unterschiedlichen Systemen erfordert einen gewissen Angleichungsprozess. Von einer Ungleichbehandlung kann jedoch keine Rede sein. Im Gegenteil.
Das Zusammenwachsen von zwei völlig unterschiedlichen Systemen erfordert einen gewissen Angleichungsprozess. Von einer Ungleichbehandlung kann jedoch keine Rede sein. Im Gegenteil.

Lieber Herr Gobsch,

Sehr geehrter Herr Scheider,
Sehr geehrter Herr Scheider,
ich stimme Ihnen zu, wenn Sie die Ungleichbehandlung und Diskriminierung vieler Ostdeutscher kritisieren, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen.
Sehr geehrter Herr Scheider,