Antwort 25.05.2012 von Ulf Thiele CDU
(...) Das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht hält für die Betroffenen eine Vielzahl von juristischen und politischen Einspruchsmöglichkeiten bereit, die trotz schwerwiegender Mängel ein Aufenthaltsrecht begründen können. Die Härtefallkommission ermöglicht trotz Feststellung einer Ausreiseverpflichtung eine weitere Prüfung des Falles. (...)