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Grundsätzlich aber ist für mich weiterhin klar, dass wir bei der möglichen Öffnung von Online-Schulen von Ausnahmen sprechen, die klar geregelt sein müssen. Die Regel bleibt immer die Präsenzpflicht in der Schule vor Ort.
Individuell – gerade für Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen können (das können ggf. auch autistische Kinder sein) – gibt es heute schon die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung mit Unterstützung eines sogenannten Avatars.
Frau Hamburg und die Niedersächsische Landesregierung arbeiten weiter an der schnellstmöglichen Umsetzung von A13 für Grund-, Haupt- und Realschullehrer*innen.
Dass die Umsetzung der Besoldung nach A13/E13 kommt, ist unstrittig. Der genaue Zeitpunkt steht allerdings noch nicht fest.