(...) Selbstverständlich ist es ein demokratisches Grundrecht, an Demonstrationen teilzunehmen. Als Arzt im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie jedoch auch die Verpflichtung eingegangen, die Patientinnen und Patienten zu behandeln. Aus diesem Grund habe ich kein Verständnis dafür, dass Leistungserbringer zu den üblichen Praxiszeiten ihre Praxen schließen, um an Protesten teilzunehmen und die Patientinnen und Patienten in dieser Zeit keine Versorgung erhalten. (...)
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(...) Sie haben mich nach meiner Meinung zur Gesundheitsreform gefragt. (...) Bei aller Emotionalität mit der, gerade bei der Gesundheitsreform, diskutiert wird, sollten wir die Angemessenheit der Maßstäbe nicht vergessen. (...)
(...) So auch in der Gesundheitsreform. Das Verhandlungsergebnis, das unsere Fachpolitiker im Verlauf von Monaten erzielt haben, hat in meine Augen Schwächen: Dazu zählt zum Beispiel die Nichteinbeziehung der privaten Krankenversicherungen in den Gesundheitsfonds, so dass die Zwei-Klassen-Medizin und damit die Unterteilung der Patientinnen und Patienten in privat und gesetzlich Versicherte aufrecht erhalten bleibt. Und wir alle wissen, dass privat Versicherte von Ärztinnen und Ärzten oftmals bevorzugt behandelt werden. (...)
(...) Ihre Meinungsäußerung vor dem Hintergrund befürchteter Verschlechterungen durch die Gesundheitsreform wurde zur Kenntnis genommen. Kein Ministerium greift in privatrechtliche Verträge ein. Der Gesetzgeber bestimmt allerdings den rechtlichen Rahmen innerhalb dessen bestimmte Verträge zustande kommen können – z.B. bei KFZ Haftpflichtversicherungen oder aber bei privaten Krankenversicherungen. (...)