(...) Auch wer zwei Beschäftigungsverhältnisse und damit zwei Einkommen hat, muss schließlich grundsätzlich für beide Einkommen Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn jemand für eine Hinterbliebenenrente Krankenkassenbeiträge zahlt, dann er zahlt er/sie die Beiträge auch nicht für die/den Verstorbene/n sondern für sich selbst. Denn der/die Verstorbene erhält ja keine Leistung, sondern der/die Hinterbliebene. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.01.2007 von Angelika Graf SPD
Antwort 15.01.2007 von Michael Fuchs CDU
Sehr geehrter Herr Hargens,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.12.06 zur Einführung des Hunderegisters.
Antwort 18.01.2007 von Norbert Röttgen CDU
(...) Um die Entscheidungswege zu straffen und Handlungsblockaden zu vermeiden, soll es künftig nur noch einen Spitzenverband der Krankenkassen geben. (...) Die Ziele sind, Bürokratie abzubauen, mehr Transparenz zu schaffen und den Wettbewerb der Krankenkassen zu stärken – im Interesse der Beitragszahler, denen gegenüber unnötige Verwaltungsstrukturen nicht zu verantworten sind. (...)
Antwort ausstehend von Georg Schirmbeck CDU
Antwort 25.05.2007 von Christian von Stetten CDU
Sehr geehrter Herr Lauterer,
vielen Dank für Ihre Frage.
Antwort ausstehend von Klaus W. Lippold CDU