(...) Mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes wird nunmehr von der neu geschaffenen Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht. Damit soll gewährleistet werden, dass einheitliche Standards bei den Melderegistern eingeführt werden und mithin in einer mobiler werdenden Gesellschaft Bürokratie abgebaut und zudem den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft auch in der öffentlichen Verwaltung entsprochen wird. (...)
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(...) Das im vom Bundestag verabschiedeten Bundesmeldegesetz vorgesehene neue gesetzliche Widerspruchsrecht stellt eine Verbesserung zum geltenden Recht dar. (...)
(...) Ab 2014 gibt es mit dem neuen Bundesmeldegesetz erstmalig für alle Bürgerinnen und Bürger ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung. Erst mit diesem neuen Recht haben die Bürgerinnen und Bürger die volle Kontrolle über ihre Daten und können die Verwendung für Werbung und Adresshandel unterbinden. (...)
(...) Bei der Föderalismusreform wurde vereinbart, das Meldewesen in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes zu überführen. Mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes wird nunmehr von der neu geschaffenen Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht. (...)
(...) Bei der Föderalismusreform wurde vereinbart, das Meldewesen in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes zu überführen. Mit der Schaffung des Bundesmeldegesetzes wird nunmehr von der neu geschaffenen Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht. (...)
(...) Der Bundesrat wird in den kommenden Monaten über den Gesetzentwurf beschließen. Einer noch stärkeren Verankerung des Datenschutzes im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens stehe ich offen gegenüber. (...)