(...) Es geht bei der Besteuerung von Kapitalanlagen in allererster Linie darum, dass Güter und Dienstleistungen, im Gegensatz zu Finanzdienstleistungen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet, dass wir uns mit unserem täglichen Konsum, aber auch mit unserem Gehalt an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen, nicht jedoch mit Kapitalanlagen. (...)
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Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. Diese neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können.
(...) Denn Ihre Art der Sicherung Ihrer Altersvorsorge spekuliert ohne realwirtschaftlichen Bezug darauf, dass Sie bekommen, was andere verlieren. Oder mache ich hier einen Denkfehler? (...)
(...) Grundsätzlich sind in Deutschland alle Einkünfte – z.B. Arbeitslohn und Rentenbezüge zu versteuern. Der Gesetzgeber hat sich vor vielen Jahren grundsätzlich dafür entschieden, eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ einzuführen. Bei der „nachgelagerten Besteuerung“ werden die Beiträge zur Rentenversicherung freigestellt. (...)
(...) Wer eine lebenslange Rente aus einer privaten Rentenversicherung erhält, muss diese nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuern. Dieser variiert je nach Renteneintrittsalter. (...)
(...) Außerdem soll die „nachgelagerte Rentenbesteuerung“ nicht schon 2040, sondern erst 2070 abgeschlossen werden. Damit wollen wir die Doppelbesteuerung so weit wie möglich eindämmen. (...)