(...) Das heißt, auch im Fall der Wahlrechtsänderung habe ich mir die Argumente welche dafür, aber auch die, die dagegen gesprochen haben angeschaut und abgewogen, bevor ich zu einer Entscheidung gekommen bin. Gerade in dem hochkomplexen Thema Wahlrecht gab es wissenschaftliche Gutachten von externen Rechtsgelehrten, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sind als später das Bundesverfassungsgericht. Auf dieser Grundlage basierend habe ich mich entschieden dem Antrag zuzustimmen. (...)
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(...) Der Anteil der Abgeordneten mit exekutiven Ämtern bzw. Aufgaben ist im Deutschen Bundestag so überschaubar, dass er in der Mehrheitsbildung des Parlaments keine entscheidende Rolle spielt. (...)
(...) Daher halte ich diese Lösung für problematisch. Abgesehen davon, ist ein Neuzuschnitt von Wahlkreisen vor der Bundestagswahl 2013 nicht mehr möglich, da bereits die Kandidatenaufstellungen laufen. (...)
(...) Im Bundestag sollten die mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen am Wahlrecht mit möglichst breiter Mehrheit erarbeitet und beschlossen werden. (...)
(...) Diesen Grundsatz kann auch Frau Merkel nicht außer Kraft setzen. Sie hat das Wahlrecht für Machtpolitik zu missbrauchen versucht. Es ist gut, dass dieser Versuch gescheitert ist. (...)
(...) Ich würde die Wahlkreise nicht noch stärker vergrößern. (...) ein Abgeordneter sich nicht mehr der Probleme des Wahlkreises ausreichend annehmen kann. (...)