Antwort 24.10.2012 von Gottfried Ludewig CDU
(...) Gerne aber auch hier nochmals: Für die damalige Provokation habe ich mich mehrfach entschuldigt und habe diese richtiggestellt. Eine Veränderung des Wahlrechts ist nicht meine Forderung. (...)
(...) Gerne aber auch hier nochmals: Für die damalige Provokation habe ich mich mehrfach entschuldigt und habe diese richtiggestellt. Eine Veränderung des Wahlrechts ist nicht meine Forderung. (...)
(...) Ein Gesetz kann also im Einzelfall auch dann vorübergehend in Kraft bleiben, wenn es nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Die Mitglieder des jetzigen Bundestags sind deshalb wirksam gewählt und die Gesetze, die seither von ihm verabschiedet wurden, nicht verfassungswidrig. (...)
(...) Beim besten Willen bin ich nicht in der Lage, Ihnen Ihre Frage überzeugend zu beantworten. Sie müssten eine juristische Spezialistin bzw. einen juristischen Spezialisten diesbezüglich befragen. (...)
Sehr geehrter Herr Köhler,