Antwort 26.06.2023 von Lena Arnoldt CDU
Wie ich vernommen habe, wurde Ihre Frage bereits durch unseren forstpolitischen Sprecher postalisch beantworte
Wie ich vernommen habe, wurde Ihre Frage bereits durch unseren forstpolitischen Sprecher postalisch beantworte
Ehrenamtliche, gemeinnützige Wandervereine müssen den Staatswald kostenfrei nutzen dürfen oder eine entsprechende Landesförderung erhalten
Das Anliegen, Wanderveranstaltungen in den Staatswäldern gebührenfrei zu ermöglichen, wird von mir unterstützt.
Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit im Rahmen des sogenannten "Betretungsrechts" den hessischen Staatswald kostenlos zu betreten.
Die Erholung im Staatswald sollte allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und auch kostenfrei sein.
Wie schon Jörg Jordan bin ich der Auffassung, dass solche Veranstaltungen kostenfrei sein sollten. Einzige Ausnahme wäre, wenn damit Gewinn erzielt wird.