
Antwort 20.08.2024 von Svend Arno Heuermann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Digitalisierung birgt sowohl Vor- als auch Nachteile, darf aber niemanden ausgrenzen.

Die Digitalisierung birgt sowohl Vor- als auch Nachteile, darf aber niemanden ausgrenzen.
Da viele Digitalisierungsprozesse auch auf der Bundesebene oder in anderen Bundesländern entwickelt werden, ist eine Verfassungsänderung auf der Ebene des Landes Brandenburg nicht sinnvoll.

Gerne schaue ich mit Ihnen zusammen, welche Schritte unternommen werden können, um die Situation in Weimar zu verbessern - gerne auch auf Basis der Berliner Erfahrungen.