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Sehr geehrter Herr Grebenstein,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Gerne verweise ich Sie auf meine Antwort an Sie vom 14. Dezember 2012.
Mit freudlichen Grüßen
Rainer Brüderle
(...) ich plädiere für die komplette Offenlegung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten aller Abgeordneten. Dadurch kann gewährleistet werden, dass sich jeder Bürger selbst ein - auf Fakten basierendes - Urteil über die Unabhängigkeit der Parlamentarier bilden kann, und so die Möglichkeit der demokratischen Kontrolle in den Händen der informierten, aufgeklärten Bürger und Bürgerinnen bleibt. (...)
(...) Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war. (...)
Sehr geehrter Herr Hank,
(...) Bei der Offenlegung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit ist eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechte der Abgeordneten zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zu der seit 2005 geltenden Regelung, gegen die u.a. (...)