(...) wie Sie richtig schreiben, steht mir als Bundestagsabgeordnetem eine Mitarbeiterpauschale zur Verfügung. Diese schöpfe ich aus und beschäftige davon sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (...)
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(...) Eine Parteimitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Förderung - etwa im Rahmen eines Stipendiums - durch eine politische Stiftung wie die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. (...)
(...) ich verwende die Mitarbeiterpauschale entsprechend den Regelungen des Deutschen Bundestages. (...) Die Ausgaben der parteinahen Stiftungen unterliegen strengen Kontrollen durch die Ministerien. (...)
(...) Es war und ist der politische Wille, dass auch der nicht private Bereich weiterhin zur Rundfunkfinanzierung beiträgt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördert in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. (...)
(...) Bezüglich Ihrer Frage zur Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption darf ich darauf hinweisen: In Paragraph 108e unseres Strafgesetzbuches ist ein eigener Straftatbestand "Abgeordnetenbestechung" enthalten. Der Meinungsbildungsprozess über die Notwendigkeit weiterer Regelungen ist noch nicht abgeschlossen. (...)