(...) Die Beschneidung von Jungen mit Einwilligung ihrer Eltern soll daher auch künftig zulässig sein, wenn gewährleistet ist, dass dabei alle modernen medizinischen Standards eingehalten werden. Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. (...)
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(...) Was die Frage nach dem Wahlalter betrifft, so bin ich jedoch etwas zurückhaltend: Verantwortung zu übernehmen bedeutet in der Konsequenz nicht nur, mehr Rechte zu genießen, sondern es bedeutet auch, dass man für die Folgen aus den eigenen Handlungen einsteht. Eine Senkung des Wahlalters könnte demnach zu einer Diskussion um die Senkung der Volljährigkeitsgrenze und damit zu einer früheren Anwendung des Erwachsenenstrafrechts führen. (...)
(...) Die Zulässigkeit der Beschneidung muss deshalb geklärt werden, weil dazu ein Urteil des Landgerichtes Köln erfolgt ist, das eine Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hat. Da eine abschließende juristische Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit nicht erfolgen können wird, ist es auch daher Aufgabe des Gesetzgebers, zu entscheiden, ob die Beschneidung von Jungen trotz verständlicher Einwände mit dem Kindeswohl vereinbar ist. (...)
(...) Das Kindeswohl ist durch einige Verbesserungen bei der Beschreibung der ärztlichen Kunst für die Beschneidung und der Schmerzbehandlung mit der neuen Regelung besser berücksichtigt worden. Meine Entscheidung, die Beschneidung auch weiterhin zu ermöglichen, ist auch der Verantwortung für das Zusammenleben von Kulturen und Religionen in Deutschland geschuldet. (...)
Sehr geehrter Herr Heck,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Sehr geehrter Herr Lienig,
es ist unmöglich, auf Ihre Fragen hier in aller Ausführlichkeit einzugehen. Jede Frage für sich genommen, muss länger beantwortet werden und das sprengt den Rahmen dieses Forums.