Frage von Max S. • 02.05.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Ohne den konkreten Sachverhalt vom CVJM dargestellt zu bekommen, wie der CVJM auf diese Einschätzung kommt, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort geben.
Bisher ist es so, dass für Teilnehmende über 27 Jahren kein Umsatzsteuerprivileg mehr besteht und für sie der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bei Jugendfreizeiten zu entrichten ist.
Eine Änderung des Ihrem Sachverhalt zugrundeliegenden Gesetzestextes oder der Verwaltungsauffassung können wir nicht nachvollziehen.