(...) Es ist Aufgabe der Bundesregierung, für eine angemessene medizinische Versorgung und Hilfsmittelausstattung der Erkrankten zu sorgen. Mit unserer Anfrage an die Bundesregierung haben wir die bestehenden Defizite benannt und darüber hinaus Vorschläge für ein modernes und nachhaltig finanziertes Gesundheitssytem gemacht. Leider hat sich bisher in diesem Bereich so gut wie nichts getan. (...)
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(...) Wenn allerdings tatsächlich nachgewiesen ist, dass nur durch die entsprechende Schutzkleidung die Entstehung von Tumoren verhindert werden kann, könnten die Betroffenen gemäß § 33 SGB V gegenüber ihrer Krankenversicherung anführen, dass der Anteil der Krankenbehandlung beim Einsatz dieser Produkte überwiegt. Man könnte dann im Einzelfall unter Einbeziehung des Medizinischen-Dienstes der Krankenkassen die Voraussetzungen prüfen (eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse ist immer gegeben). (...)
(...) Ob UV-Schutzkleidung und Sonnencreme erstattet werden, legen die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen im sogenannten Hilfs- und Pflegemittelverzeichnis fest. Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind (§ 33 Sozialgesetzbuch V). (...)
(...) Gebrauchsgegenstände werden grundsätzlich selbst dann nicht zu Hilfsmitteln, wenn sie an die auszugleichende Behinderung angepasst werden. Auf Grund der sehr geringen Fallzahlen wird es auch zukünftig nicht zu einer generalisierten Hilfsmittellösung kommen. Anträge zur Aufnahme derartiger Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis sind mir überdies nicht bekannt. (...)
(...) Ich kann angesichts der Fülle von täglichen Meinungsäußerungen nicht die Auffassung einer oder eines jeden Abgeordneten kommentieren. Aber zweifellos werde ich weiterhin für die Realisierung eines sinnvollen Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlichen Prävention streiten. Und ich würde es sehr bedauern, wenn das wichtige Vorhaben aus parteitaktischen Kalkülen heraus oder wegen des lobbyistischen Widerstands in dieser Legislaturperiode nicht zustande käme. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) einer Überarbeitung bedarf, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im Juli 2004 zur Vorbereitung einer Novellierung eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie von Vertretern der Beihilfekostenträger eingesetzt. Dass es zu Verzögerungen gekommen ist, hat unter anderem damit etwas zu tun, dass die BZÄK die Beratungen teilweise über einen längeren Zeitraum auf eigenen Wunsch unterbrochen hat. (...)