(...) Folgendes möchte ich jedoch zu Ihren Anmerkungen bemerken: Es ist grundsätzliche schwierig die gesetzliche Rentenversicherung mit der Beamtenversorgung zu vergleichen. Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Alterssicherungssysteme, die auf jahrzehntelangen Traditionen beruhen und unterschiedlichen Entwicklungen unterworfen waren; daher ist eine Einbeziehung des einen Systems in das andere nicht ohne weiteres möglich. (...)
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(...) Das Sterbegeld ist nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden, sondern auch in den Beihilfevorschriften des Bundes, in denen die anteiligen Leistungen des Dienstherrn im Krankheitsfall geregelt sind. Weiterhin gibt es allerdings ein Sterbegeld im Beamtenversorgungsgesetz. Dem steht aber bei Arbeitnehmern vielfach ein tarifvertraglich geregeltes Sterbegeld und in der Rentenversicherung das sog. (...)
Sehr geehrter Herr David,
(...) Das Problem, bei dem Alleinerziehende wie Sie schlechter gestellt sind, entsteht aufgrund der unterschiedlichen Regelungenen im Versorgungsrecht. Die Opferpension ist auf die beantragende Person gerichtet, nicht auf das familiäre Umfeld. Es war im Gesetzgebungsprozeß bekannt, daß es in Einzelfällen zu Differenzen kommen kann. (...)
(...) ich danke Ihnen für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Selbstverständlich arbeitet Herr Schürholt nicht mehr für mich. (...)